AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

MediEquip International
Inhaber: Jörg Hagen
Heidelberger Landstr. 7
64297 Darmstadt

Stand: 1. Januar 2002

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die MediEquip hätte ausdrücklich anders-lautenden Geschäftsbedingungen schriftlich ausgedrückt zugestimmt. Abweichungen gelten nur, wenn sie von MediEquip ausdrücklich anerkannt worden sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MediEquip gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Vertragspartner.

§2 Kaufpreis

Der Kaufpreis wird gemäß der in der Anlage aufgeführten Preisliste (evtl. zuzüglich Versand) und Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet. Auch die Fälligkeit des Kaufpreises ergibt sich aus der aktuellen Preisliste. Soweit von der Preisliste abweichende Zahlungsziele abgesprochen werden, müssen diese schriftlich von MediEquip bestätigt werden.

§3 Lieferung

Die Lieferung erfolgt zum Geschäfts- oder Wohnsitz des Kunden nach dessen Angaben. Die Preisgefahr geht von MediEquip auf den Kunden mit Übergabe der Ware an die Transportperson über. Sollte der Kunde eine spezielle Transport- und Verlustversicherung wünschen, ist dies gegen Aufpreis möglich. Die angegebenen Lieferzeiten sind nicht verbindlich. Eine Verspätung kann sich durch Engpässe der beauftragten Transportunternehmen ergeben. Auswahlsendungen werden aus medizinischen Gründen nicht ausgeführt.

§4 Rückgaberecht

Für die Waren der Fa ETO-Garments besteht ein Rückgaberecht innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Ausgenommen hiervon sind Maß- und Sonderanfertigungen sowie Waren in der Größe XXL. Die Rücknahme von Waren kann nur erfolgen, wenn diese vollständig originalverpackt, unbeschädigt und unbenutzt sind. Die Kosten der Zusendung an MediEquip trägt der Kunde. Die Rückgabe ist frei von Kosten soweit der normale Versandweg (frei Haus) gewählt wurde, in allen anderen Fällen sind die Versandkosten in voller Höhe vom Kunden zu tragen. Die Rücknahme erfolgt gegen Warengutschrift.

§5 Gewährleistung

Die Annahme der gelieferten Ware erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren innerhalb angemessener Frist auf offenkundige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu überprüfen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie MediEquip innerhalb einer Frist von 30 Arbeitstagen nach Eingang der Lieferung beim Kunden zugeht.
MediEquip ist im Gewährleistungsfalle berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatzlieferungen zu leisten. MediEquip ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Im Falle der Ersatzlieferung ist das oder die Teile, für die Ersatz geliefert wurde, an MediEquip zurückzugeben. Wird das Teil, für welches Ersatz geliefert wurde, nicht innerhalb von 30 Tagen nach Meldung der Versandbereitschaft der Ersatzlieferung an MediEquip zurückgeliefert, so entfällt rückwirkend der Gewährleistungsanspruch des Kunden für das beanstandete Teil und MediEquip ist berechtigt, auch die Ersatzlieferung wie eine normale Lieferung zu behandeln.

MediEquip leistet keine Gewähr für Mängel und Mangelfolgeschäden, die aus oder im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anwendung entstehen, insbesondere wenn die Anwendung entgegen den Vorgaben des Herstellers oder nicht fachgerecht erfolgt. Eine etwaige Produkthaftung der MediEquip, insbesondere sich hieraus ergebende Schadenersatzansprüche des Kunden, bestehen nicht, soweit der Fehler des Produktes aus fehlerhafter Anwendung entsteht bzw. die Verwendung des Produktes entgegen den Vorgaben des Herstellers erfolgt oder nicht fachgerecht erfolgt. MediEquip ist verpflichtet, einem Geschädigten innerhalb eines Monats nach Zugang dessen diesbezüglicher Aufforderung den Hersteller oder diejenige Person zu benennen, die MediEquip das Produkt geliefert hat. MediEquip haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§6 Sonstiges

Der Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten aus diesem und aufgrund dieses Vertrages ist bei Vollkaufleuten der Firmensitz von MediEquip. Beide Parteien behalten sich jedoch das Recht vor, den anderen an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Die Aufrechnung ist nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten und anerkannten Forderungen zulässig. Änderungen oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Rest des Vertrages und der Rest der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die Parteien werden dann eine der unwirksam oder ungültigen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.