
von MediEquip Int., Inhaber: Jörg Hagen
-Stand 1. Januar 2002-
§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten
ausschließlich. Entgegenstehende oder von den
folgenden Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen abweichende
Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt,
es sei denn, die MediEquip hätte ausdrücklich
anders-lautenden Geschäftsbedingungen schriftlich
ausgedrückt zugestimmt. Abweichungen gelten nur,
wenn sie von MediEquip ausdrücklich anerkannt
worden sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von MediEquip gelten auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem jeweiligen Vertragspartner.
§2 Kaufpreis
Der Kaufpreis wird gemäß der in der Anlage
aufgeführten Preisliste (evtl. zuzüglich
Versand) und Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe berechnet. Auch die Fälligkeit des
Kaufpreises ergibt sich aus der aktuellen Preisliste.
Soweit von der Preisliste abweichende Zahlungsziele
abgesprochen werden, müssen diese schriftlich
von MediEquip bestätigt werden.
§3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt zum Geschäfts- oder Wohnsitz
des Kunden nach dessen Angaben. Die Preisgefahr geht
von MediEquip
auf den Kunden mit Übergabe der Ware an die Transportperson
über. Sollte der Kunde eine spezielle Transport-
und Verlustversicherung wünschen, ist dies gegen
Aufpreis möglich. Die angegebenen Lieferzeiten
sind nicht verbindlich. Eine Verspätung kann
sich durch Engpässe der beauftragten Transportunternehmen
ergeben. Auswahlsendungen werden aus medizinischen
Gründen nicht ausgeführt.
§4 Rückgaberecht
Für die Waren der Fa ETO-Garments besteht ein
Rückgaberecht innerhalb 14 Tagen nach Erhalt
der Ware. Ausgenommen hiervon sind Maß- und
Sonderanfertigungen sowie Waren in der Größe
XXL. Die Rücknahme von Waren kann nur erfolgen,
wenn diese vollständig originalverpackt, unbeschädigt
und unbenutzt sind. Die Kosten der Zusendung an MediEquip
trägt der Kunde. Die Rückgabe ist frei von
Kosten soweit der normale Versandweg (frei Haus) gewählt
wurde, in allen anderen Fällen sind die Versandkosten
in voller Höhe vom Kunden zu tragen. Die Rücknahme
erfolgt gegen Warengutschrift.
§5 Gewährleistung
Die Annahme der gelieferten Ware erfolgt unter Vorbehalt
der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit.
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren innerhalb
angemessener Frist auf offenkundige Qualitäts-
oder Quantitätsabweichungen zu überprüfen.
Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie MediEquip
innerhalb einer Frist von 30 Arbeitstagen nach Eingang
der Lieferung beim Kunden zugeht.
MediEquip ist im Gewährleistungsfalle berechtigt,
nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatzlieferungen
zu leisten. MediEquip ist verpflichtet, alle zum Zwecke
der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung erforderlichen
Aufwendungen zu tragen. Im Falle der Ersatzlieferung
ist das oder die Teile, für die Ersatz geliefert
wurde, an MediEquip zurückzugeben. Wird das Teil,
für welches Ersatz geliefert wurde, nicht innerhalb
von 30 Tagen nach Meldung der Versandbereit-schaft
der Ersatzlieferung an MediEquip zurückgeliefert,
so entfällt rückwirkend der Gewährleistungsanspruch
des Kunden für das beanstandete Teil und MediEquip
ist berechtigt, auch die Ersatzlieferung wie eine
normale Lieferung zu behandeln.
MediEquip leistet keine Gewähr für Mängel
und Mangelfolgeschäden, die aus oder im Zusammenhang
mit einer fehlerhaften Anwendung entstehen, insbesondere
wenn die Anwendung entgegen den Vorgaben des Herstellers
oder nicht fachgerecht erfolgt. Eine etwaige Produkthaftung
der MediEquip, insbesondere sich hieraus ergebende
Schadenersatzansprüche des Kunden, bestehen nicht,
soweit der Fehler des Produktes aus fehlerhafter Anwendung
entsteht bzw. die Verwendung des Produktes entgegen
den Vorgaben des Herstellers erfolgt oder nicht fachgerecht
erfolgt. MediEquip ist verpflichtet, einem Geschädigten
innerhalb eines Monats nach Zugang dessen diesbezüglicher
Aufforderung den Hersteller oder diejenige Person
zu benennen, die MediEquip das Produkt geliefert hat.
MediEquip haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§6 Sonstiges
Der Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten
aus diesem und aufgrund dieses Vertrages ist bei Vollkaufleuten
der Firmensitz von MediEquip. Beide Parteien behalten
sich jedoch das Recht vor, den anderen an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
Die Aufrechnung ist nur mit unstreitigen, rechtskräftig
festgestellten und anerkannten Forderungen zulässig.
Änderungen oder Zusatzverein-barungen bedürfen
der Schriftform. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen
den Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Vorschriften
der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam
sein, so bleibt der Rest des Vertrages und der Rest
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
Die Parteien werden dann eine der unwirksam oder ungültigen
Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende
rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
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